Fragen zur Psychotherapie, zu Psychotherapeuten, Therapiekosten u. v. m.
Wie viele Probesitzungen sind möglich?
Als gesetzlich Versicherter können Sie pro Therapeut bis zu 5 Probesitzungen in Anspruch nehmen.
Die Probesitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn der Therapeut über eine Kassenzulassung verfügt.
Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder Kassenzulassung ebenfalls bis zu 5 probatorische Sitzungen.
Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.