Fragen zur Psychotherapie, zu Psychotherapeuten, Therapiekosten u. v. m.
Wie funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse? (Datenschutz)
Nach Ablauf der Probesitzungen erstellt der Psychotherapeut einen Antragsbericht an den Gutachter der Krankenkasse.
In diesem sind sowohl die Diagnose als auch ein Therapieplan enthalten. Außerdem liegt ein Bericht eines Mediziners (Konsiliarbericht) bei, in dem mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausgeschlossen werden.
Sollte aufgrund der beantragten Stundenzahl ein zusätzliches Gutachten erforderlich sein, ist dieser Bericht anonymisiert, d. h. mit einer Codenummer versehen. Der Gutachter kann also keine Verbindung zwischen dem Namen des Patienten sowie der inhaltlichen Diagnose herstellen. Dieser Bericht wird dann vom Gutachter geprüft und zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen. In der Regel halten sich die Krankenkassen an diese Empfehlung.