Fragen zur Psychotherapie, zu Psychotherapeuten, Therapiekosten u. v. m.
Kann eine Therapie verlängert werden?
Es gibt von der Krankenkasse vorgegebene Behandlungskontingente. Eine Kurzzeittherapie bei Erwachsenen umfasst 25 Stunden. Eine Langzeittherapie dauert 45 Stunden bei Erwachsenen.
Stellt man vor Ende der Kurzzeittherapie fest, dass die Stundenzahl noch nicht ausgereicht hat, so kann man die Behandlung in eine Langzeittherapie umwandeln. Dazu stellt man einen Umwandlungsantrag und beantragt die restlichen 20 Stunden der Langzeittherapie.
Sollten die 45 Stunden der Langzeittherapie nicht ausreichen, so kann man in einem ersten Fortführungsantrag weitere 15 Stunden bewilligt bekommen. Danach ist es in besonders gelagerten Einzelfällen möglich, die Therapie in einem zweiten Fortführungsantrag um weitere 20 Stunden zu verlängern. Danach ist in der Regel das mögliche Kontingent der Krankenkasse erschöpft.
Jeder dieser Schritte wird mit einem erstellten Bericht vom Gutachter der Krankenkasse geprüft. Sollte ein Gutachter einen Antrag ablehnen, so ist es möglich, einen Obergutachter der Krankenkasse einzuschalten, der nochmals den Antrag prüft.
Erst nach einer Pause von 2 Jahren ist es möglich, einen erneuten Therapieantrag problemlos bewilligt zu bekommen. Sollte es innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums nötig sein, einen Therapieantrag zu stellen, müssen besondere Gründe vorliegen, dass dies von der Krankenkasse genehmigt wird. Diese Gründe müssen in einem Bericht an den Gutachter dargelegt werden.
Bei der Beihilfe ist es möglich, eine Langzeittherapie von 40 Stunden einmalig um weitere 40 Sitzungen zu verlängern.
Private Versicherungen haben so unterschiedliche Regelungen, dass diese hier nicht dargestellt werden können. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach den Verlängerungsmöglichkeiten nach.